Technische Verwaltungsleistung der Wohnungseigentumsverwaltung
1. Objektüberwachung hinsichtlich sämtlicher Einrichtungen
- Heizungssicherheitseinrichtungen
- Brandschutzeinrichtungen, -klappen, -türen, -tore,
Rettungswege sowie Feuerlöscherwartung - elektrische Sicherheitseinrichtungen
- Blitzschutzanlagen
- Lüfter und CO2-Anlagen (bei gewerblicher Nutzung)
- Aufzughaupt- und Zwischenprüfung
2. Überwachung wichtiger Sofortmaßnahmen
Technische Ausarbeitung von Ergebnissen
- Zuhilfenahme von Sachverständigen und Sonderfachleuten auf Kosten der WEG
um umfangreiche Schaden-, Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten fachkundig zu planen - Beiholung öffentlicher Genehmigungen
- Bearbeitung von Reparaturen und Nachbestellungen bezüglich der Schließanlagen
Überwachung und Kontrolle von Handwerkerleistungen
- Terminliche Koordination, Vorbereiten der Baumaßnahme, Bekanntgabe
an alle betroffenen Miteigentümer. - Überprüfung von Baumaßnahmen und Reparaturtätigkeiten vor Ort, entsprechend
dem Baufortschritt auch tägliche Kontrolle, ggfs. Dokumentation von Bauleistungen - Beiholung von Sachverständigen im Streitfall
- Kennen und Beachten der Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Wasser-
und Abwassersatzungen, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung